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Der Hauptanmelder ist Vertragspartner. Er steht vertraglich für die Reisenden ein und ist für die finanzielle Abwicklung der Buchung verantwortlich!

Bei der Dir angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher kannst Du alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen SPT Reiseservice GmbH trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt das Unternehmen SPT Reiseservice GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Deiner Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Deiner Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.
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